Welche ist die richtige Wohnform für mich?
Hinweise und Tipps!
Zu Hause fühlt man sich immer noch am wohlsten. Den Satz hat jeder schon mal gehört und wohl auch gesagt. Doch was, wenn einem das zu Hause zu groß wird und man sich langsam einsam fühlt? Oder was ist wenn das zu Hause zur Last wird, vielleicht sogar gefährlich? Dann ist es ganz natürlich, dass man sich ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr wohlfühlt. Doch das ist das A und O.
Für ältere Menschen gibt es viele verschiedenen Wohnformen, mit denen man sich auseinandersetzen und für sich entscheiden musst, womit man sich am besten aufgehoben fühlt.
Beim betreuten Wohnen steht dem Bewohner ein eigenständiger Haushalt in einer angemieteten Wohnung zur Verfügung, wo er Betreuungsangebote je nach Bedarf, also zum Beispiel ganztägig oder auch manchmal nur für ein paar Stunden in Anspruch nehmen kann. Dieses Betreuungsangebot bietet Unterstützung und Hilfe bei der Körperpflege oder der Medikamenteneinnahme, aber auch im geselligen Bereich.
Ist krankheitsbedingte Pflege nötig, ist in vielen Anlagen auch dies möglich. Dann befindet man sich im stationären Bereich. Das Heim bietet eine Sicherheit, die man beispielsweise alleinstehend in einem Haus lebend einfach nicht gegeben ist. Als Alternative bietet sich auch das ambulant betreute Wohnen an, dass eine betreute Senioren-Wohngemeinschaft beschreibt. Auch dort können die Bewohner entscheiden welche Pflegeleistungen sie in Anspruch nehmen möchten.
Doch oftmals kommt es einem so vor, als ob diese Wohnangebote auf Grund der vielleicht geringausfallenden Rente nicht annehmen kann. Doch das muss nicht so sein! Liegen entsprechende Voraussetzungen vor, kann Wohngeld beantragt werden, hierfür kann man sich an die örtliche Wohngeldstelle im jeweiligen Bezirksamt wenden. Es wird dann die Höhe des Einkommens untersucht. Bei einem älteren Ehepaar werden beispielsweise beide Renten und andere gemeinsame Grundlagen hierfür herangezogen.
Zahlt die Pflegekasse nichts, kann man auch einen Antrag auf ergänzende Sozialhilfe stellen, wobei hier auch in Frage kommende Hilfeleistungen von Verwandten geprüft werden.
Geht man in die vollstationäre Pflege ist es auch hierfür möglich finanzielle Unterstützung zu erhalten. Ein Beispiel wäre das Pflegewohngeld. Der Antrag hierfür muss bei der Stadt bzw. Gemeinde gestellt werden, damit dieser akzeptiert wird, muss der Betroffene eine Pflegestufe haben. Die Zahlung ist dann vermögens- und einkommensabhängig, es werden das Einkommen, die Rente, Mieteinnahmen, Zinsen, sowie die Einkünfte des Ehepartners miteinbezogen. Wird das Pflegewohngeld bewilligt, erhält es das Alten- oder Seniorenheim direkt, sodass die Höhe der Heimkosten für den Pflegebedürftigen sinkt.
Im einzelnen Bedarfsfall kann ein Antrag auf ergänzende Sozialhilfe gestellt werden. Hierbei hat man dann auch einen Anspruch auf einen Barbetrag der pro Monat bei etwas unter 100 Euro liegt. Es ist wichtig zu wissen, dass das Einkommen und Vermögen hierfür nicht ausreichend sein müssen, was natürlich auch überprüft wird. Es gibt einen so genannten Vermögens-Schonbeitrag der bei 2.600 Euro liegt. Bei Verheirateten gilt das für beide zusammen und lieg bei 3.214 Euro. Die Sozialhilfe kann in gewissen Fällen auch als Darlehen gewährt werden.
Damit auch die erhöhte Nachfrage nach Plätzen befriedigt werden kann, sollen laut dem statistischen Bundesamt bis zum Jahr 2030 geschätzte 3.000 neue Pflegeheime entstehen.
Wie man sieht, gibt es also viele Möglichkeiten im Alter zu wohnen und es auch zu finanzieren.