Seniorenabzocke: Kaffeefahrten
Staat finanziert Bewirtungskosten
Teil 2:
Um einen ganzen Bus zu füllen werden rund zehntausend Einladungen versendet. Ein Sprecher der Polizei Rotenburg erklärt: „Im Durchschnitt gehen den Veranstaltern zehn Teilnehmer pro Kaffeefahrt auf den Leim. Dann haben die Betrüger ihr Scherflein im trockenen.“
Umso schockierender ist folgendes:
Im deutschen Gesetzbuch ist geschrieben, dass 70 % der Kosten für die Bewirtung von Personen von der Steuer abgesetzt werden dürfen. Dies gilt auch für Werbeveranstaltungen. Wird die Kost allerdings von einem Drittanbieter B geregelt kann Firma A Essen und Trinken zu 100 % als Betriebsausgabe absetzten.
Dies bedeutet im Klartext: Die Unternehmer, die den Leuten eh schon überteuerte Waren verkaufen, überlassen Organisation einem Drittanbieter, der anhand von Adresslisten die möglichen Teilnehmer anschreibt sowie Räumlichkeiten und den Bustransfer bestellt. Kostenlos verteilte Speisen und Getränke können vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Der Staat übernimmt somit ungewollt die Bewirtungskosten der Teilnehmer.
Lesen Sie auch Teil 3 – Kaffeefahrten – Niemand hat etwas zu verschenken