Finanzielle Unterstützung für einen barrierefreien Umzug
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen Zuschuss für Umzugskosten, wenn ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung erforderlich ist.
- Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, sofern der Umzug zur Verbesserung der Lebensqualität und Selbstständigkeit beiträgt.
- Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1–5) sowie die Notwendigkeit einer barrierefreien Wohnsituation.
Eine frühzeitige Antragstellung und Beratung durch Experten erleichtern den Prozess und helfen, finanzielle Hürden zu überwinden.
So beantragen Sie den Zuschuss
- Pflegegrad prüfen
Stellen Sie sicher, dass Ihre Pflegebedürftigkeit offiziell anerkannt ist und ein Pflegegrad (1–5) Nur dann haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung.
- Notwendigkeit des Umzugs nachweisen
Dokumentieren Sie die Gründe für den Umzug, z. B.:
- Barrieren in der aktuellen Wohnung (kein Aufzug, zu enge Türen, Stufen etc.)
- Notwendigkeit eines barrierefreien Umfelds für eine selbstständige Lebensführung. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne zu den Nachweisen und Antragsunterlagen.
- Antrag bei der Pflegekasse stellen
Reichen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein. Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Nachweis über den Pflegegrad
- Begründung für den notwendigen Umzug
- Kostenvoranschläge für den Umzug
- Bewilligung abwarten und Förderung erhalten
- Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid von der Pflegekasse. Bei einer Zusage wird der Zuschuss zur Deckung der Umzugskosten gewährt – die Höhe variiert je nach individuellem Bedarf.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Zuschuss wird gewährt, wenn: Ein Pflegegrad (1–5) vorliegt.
Die neue Wohnung barrierefrei ist.
Die selbstständige Lebensführung gesichert und der Pflegeaufwand verringert wird.
Die Pflege zu Hause wesentlich erleichtert wird.
Welche Umzüge werden bezuschusst?
Laut § 40 Abs. 4 SGB XI (Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes) sind folgende Umzüge förderfähig:
- Umzug in eine betreute Wohnform oder eine behindertengerechte Wohnung
- Umzug innerhalb eines Hauses (z. B. vom Obergeschoss ins Erdgeschoss)
- Unter Umständen auch eine barrierefreie Möbelumstellung
Tipp: Lassen Sie sich vor dem Umzug professionell von uns beraten, um den Zuschuss erfolgreich zu beantragen! Wir sind Experten, dank langjähriger Erfahrung im Geschäft und übernehmen die Beantragung gern für Sie.