Allgemeine Geschäftsbedingungen
der SeniorenUmzüge Hamburg Ralf Schmidt GmbH
1. Beauftragung eines Frachtführers
Der Möbelspediteur (nachfolgend Seniorenumzüge Hamburg Ralf Schmidt GmbH genannt) kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzugs heranziehen.
2. Sammeltransport
Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.
3. Zusätzliche Leistungen
Die Seniorenumzüge Hamburg Ralf Schmidt GmbH führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgeltes aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluß erweitert wird.
4. Kündigung des Vertrages
Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund wird eine Rücktrittszahlung von EUR 400,00 fällig. Bei kurzfristiger Absage bis zu 72 Stunden vor Auftragsbeginn wird eine Ausfallgebühr von 50% des veranschlagten Entgelts erhoben.
5. Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung der Seniorenumzüge Hamburg Ralf Schmidt GmbH nicht verrechenbar.
6. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einer Behörde oder eines Amtes einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an die Seniorenumzüge Hamburg Ralf Schmidt GmbH auszuzahlen.
7. Sicherung besonders transportempfindlicher Güter
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z. B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist die Seniorenumzüge Hamburg Ralf Schmidt GmbH nicht verpflichtet.
8. Handwerkervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet die Seniorenumzüge Hamburg Ralf Schmidt GmbH nur für die sorgfältige Auswahl.
9. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter der Seniorenumzüge Hamburg Ralf Schmidt GmbH sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten (auch an EDV) berechtigt.
10. Aufrechnung
Gegen Ansprüche der Seniorenumzüge Hamburg Ralf Schmidt GmbH ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig sind.
11. Abtretung
Die Seniorenumzüge Hamburg Ralf Schmidt GmbH ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
12. Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Mitarbeiter der Seniorenumzüge Hamburg Ralf Schmidt GmbH, hat die letztere nicht zu verantworten.
13. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
14. Errechnung des Entgelts
Da wir grundsätzlich die tatsächlich anfallenden Arbeitstunden abrechnen; ist es möglich, dass der Gesamtbetrag in der Rechnung höher oder niedriger als der in dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannte Gesamtbetrag kann
15. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag wird nach Rechnungsstellung fällig und ist in der Regel innerhalb von 7 Tagen zu überweisen. Wir behalten uns ausdrücklich vor, den Restbetrag nach Erbringung unserer Leistung am Umzugstag in bar einzufordern..
Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist die Seniorenumzüge Hamburg Ralf Schmidt GmbH berechtigt das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.
16. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluß seinen Wohn- oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz bzw. persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
17. Vereinbarung deutschen Rechts
Es gilt deutsches Recht.